Umzug in ein Seniorenheim

Alle Formalitäten sind erledigt, alle Anträge, z.B. bei der Pflegekasse sind bewilligt. Nun geht es an die Planung für den Umzug in das Seniorenheim.

Wir haben Ihnen zur Orientierung eine kleine Liste der wichtigsten Dinge zusammengestellt, die Sie schon vor dem Umzug bedenken sollte.

Vor dem Umzug

  • Möbel: Überlegen Sie gemeinsam mit der Pflegedienstleitung oder den Pflegekräften Ihres zukünftigen Wohnbereichs, welche Möbel Sie mitnehmen möchten.
  • Termin für den Umzug: Legen Sie in Absprache mit der Pflegedienstleitung das Datum für den Umzug fest.
  • Umzugsservice: Sofern Sie den Umzug nicht selbst mit der Hilfe von Angehörigen durchführen können, nehmen Sie mit genügend Vorlauf Kontakt zu Umzugsfirmen auf und holen Angebote ein. Die Preise können sehr stark differieren. 
  • Kündigung der bisherigen Wohnung: Denken Sie an die fristgerechte Kündigung Ihrer alten Wohnung und an die Stornierung von Daueraufträgen, die mit der Wohnung zusammenhängen, z.B. die Mietzahlung.
  • Hilfsmittel: Erstellen Sie eine Liste der Hilfsmittel, die Sie mit ins Pflegeheim nehmen möchten, z.B. Ihren Rollator und denken Sie daran, dass bestimmte Hilfsmittel wie z.B. ein bereits vorhandenes Pflegebett zurückgegeben werden müssen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Mitnahme von Hilfsmitteln haben.
  • Mobiliar und Ausstattung: Überlegen Sie, wer die Möbel übenehmen kann, die Sie nicht mehr benötigen.
  • Strom, Gas, Wasser: Kündigen Sie Strom, Gas, Wasser und Ihren Telefon-Anschluss. Sie erhalten auf Wunsch einen eigenen Telefon-Anschluss in Ihrem neuen Zimmer.
  • Abonnements: Kündigen Sie Abonnements, z.B. für Tageszeitung oder Zeitschriften oder lassen Sie sie auf die neue Adresse umschreiben.
  • Versicherungen: Klären Sie mit Ihrer Versicherung, welche Leistungen Sie kündigen können - z.B. die Hausratversicherung - und welche Sie ggf. noch benötigen.
  • Rundfunkbeitrag: Ein Formular für Ihre Abmeldung vom Rundfunkbeitrag erhalten Sie von uns. Bewohner von Pflegeeinrichtungen sind grundsätzlich vom Rundfunkbeitrag befreit.
  • Nachsendeauftrag: Erteilen Sie der Post einen Nachsendeauftrag für Briefe, die Sie nach Ihrem Umzug noch an die alte Adresse erreichen. Wenn Sie die Mitteilung Ihrer neue Adresse an die Absender wünschen, können Sie dies in Ihrem Nachsendeauftrag angeben.

Nach dem Umzug

  • Eingewöhnung: Ihr Zimmer bei uns ist fertig für Ihren Einzug. Ihre Erinnerungsstücke und mitgebrachten Möbel sind am Platz. Und nun? Um Ihnen die Eingewöhnung in unserem Haus zu erleichtern, bieten wir Ihnen in der ersten Zeit eine Einzugsbegleitung an. Die für Sie zuständige Bezugsperson, aber auch jede andere Pflegekraft schaut in dieser ersten Zeit des Öfteren nach Ihnen und nimmt Ihre Wünsche gern entgegen.
  • Ummeldung: Eine Ummeldung beim Einwohnermeldemat muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, sobald der Aufenthalt z.B. in einem Altenheim die Dauer von 3 Monaten überschreitet. Für die Kurzzeitpflege ist also keine Ummeldung erforderlich, wenn der Bewohner oder die Bewohnerin noch an einem anderen Wohnort gemeldet ist.
  • Adressänderung: Teilen Sie Versicherungen, Banken, Krankenkasse etc. und auch Freunden Ihre neue Adresse mit.

Wenn Sie Unterstützung bei Formalitäten benötigen oder Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!

Nun wünschen wir uns, dass Sie sich bei uns wohlfühlen! Wir werden alles dafür tun, dass wir Ihrer Vorstellung von einem möglichst selbstbestimmten Leben im Alter in unserem Hause entsprechen können!

 

 

Kontakt

Kerstin Schumacher

Bewohnerverwaltung

Telefon 0 21 71/3 92-1 03

E-Mail an Kerstin Schumacher